Seit 2011 markiert das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eine Wende bei der Erstattung
von neuen patentgeschützten Arzneimitteln. Bis dahin wurde ihr Herstellerabgabepreis ohne jede
Nutzenbewertung für die Dauer des Patentschutzes erstattet. Nun ist dies auf maximal ein Jahr
begrenzt.Parallel dazu greift die AMNOG-Preisregulierung: Dem Prinzip Money for Value folgend
wird zunächst der Zusatznutzen der Innovation im Vergleich zu einer vorhandenen Therapie
ermittelt. Daraufhin wird ein Erstattungsbetrag zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen
und dem Hersteller vereinbart oder von einer Schiedsstelle festgesetzt.Das Resultat: Bis Ende
2014 wurde in 60% aller Subgruppen kein Zusatznutzen testiert 60% der Erstattungsbeträge lagen
noch unter dem niedrigsten Preis in Europa knapp 20% der Präparate wurden wieder vom Markt
genommen und die Zahl der erst gar nicht eingeführten Innovationen ist um 30% gestiegen.Das
AMNOG erweist sich damit in seiner derzeitigen Form als Verfügbarkeits- und Versorgungshürde.
Die vorliegende Analyse deckt die Gründe dafür auf und fordert Reformen seiner
Regulierungsstruktur und deren Handhabung. Denn was nutzen noch so billige Innovationen wenn
sie nicht beim Patienten ankommen?