Das Kollisionsrecht ist in weiten Teilen europäisch geworden Verfahren mit Auslandsberührung
gehören heute auf allen Teilgebieten des Zivilrechts zum täglichen Brot des Rechtsanwalts.
Neben deutschem Recht sind hierbei meist europäische oder internationale Vorschriften zu
beachten: Verordnungen mit Kollisionsnormen zum anwendbaren Recht für vertragliche und
nichtvertragliche Schuldverhältnisse für Ehescheidung und Trennung sowie für
unterhaltsrechtliche und erbrechtliche Rechtsverhältnisse liegen verbindlich mit den
Regelwerken Rom I-III EU-ErbVO bzw. der EuUntVO HUntProt vor. Das neue Handbuch Europäisches
Kollisionsrecht analysiert Punkt für Punkt die einzelnen Verordnungen und macht gemeinsame
Konzepte Grundlinien und Verbindungen sichtbar. Herausgearbeitet werden allgemeinen Lehren des
europäischen Kollisionsrechts aus denen heraus konkrete juristische Argumentationsmuster
entstehen. Verzahnt mit den Einzeldarstellungen zu den Verordnungen werden so auf der Höhe der
wissenschaftlichen Erkenntnislage Auslegungsfragen der Praxis hergeleitet strukturiert und
beantwortet. Das Verhältnis zum nationalen IPR wie zu anderen Gemeinschaftsakten und
internationalen Übereinkommen findet stets Beachtung.