Die Arbeit befasst sich mit dem unter dem Aspekt des Demographischen Wandels an Bedeutung
gewinnenden Fall des geschäftsunfähigen bzw. betreuten Personengesellschafters. Während dieser
bisher im Rahmen der gestalterischen Vorsorge Aufmerksamkeit erfahren hat blieben die
gesetzlichen Grundstrukturen weitgehend unberücksichtigt. Konflikte tun sich an der
Schnittstelle des Personengesellschaftsrechtes mit dem Recht der Geschäftsunfähigkeit und
Betreuung insbesondere auf wenn ein geschäftsunfähiger Personengesellschafter an der
gesellschaftlichen Beschlussfassung mitwirkt ein Betreuer die Gesellschafterrechte des
betreuten Personengesellschafters wahrnimmt oder gesellschaftliche Entscheidungen einer
Genehmigung des Betreuungsgerichtes bedürfen. Die Arbeit löst die auftretenden Probleme
schließlich unter Abwägung sowohl der Interessen der Gesellschaft und ihrer Mitgesellschafter
als auch den Schutzbelangen des betroffenen Personengesellschafters.