Der Handkommentar zum AÜGist zur rechten Zeit erschienen: Mit der Reform des Leiharbeits- und
Werkvertragsrechts ist die geltende Rechtslage erheblich komplexer geworden:Leiharbeit muss ab
sofort offen erfolgensog. Vorratserlaubnisse bieten keine Absicherung mehr der Einsatz von
Leiharbeitnehmern ist zeitlich begrenztdas Gleichstellungsgebot ist neu justiert die
Beschäftigung von Leiharbeitnehmern im Arbeitskampf ist eingeschränktsog.
Festhaltenserklärungen sorgen für neuen ZündstoffDie Neuregelungen sind für die Bewertung
zahlreicher Modelle des Fremdpersonaleinsatzes und unzählige Beschäftigungsverhältnisse in den
Betrieben relevant. Doch auch nach der Reform bleiben viele Zweifelsfälle bei der Abgrenzung
Leiharbeit Werkvertrag Selbstständigkeit.Topaktuell zur Reformnutzt der neue Kommentar die
Chance die Auswirkungen der Neuregelungen auf das AÜG zu beschreiben und darüber hinaus die
neuesten Erkenntnisse zu den wichtigen ergänzenden Normen aus dem Mindestlohnrechtdem
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz dem Arbeitnehmerentsendegesetzsowie dem neu ins BGB eingefügten
611a im Kontext zu erläutern. Aus einer Hand erhält der Nutzer somit alle relevanten
Informationen zu den Stichworten Arbeitnehmerüberlassung Leiharbeitnehmer Stammbelegschaft
gerechte Entlohnung Scheinwerkvertrag und Scheinselbstständigkeit auf aktuellem
Stand.Besonders hilfreichBei jeder Kommentierung bei der es sinnvoll ist sind detaillierte
Hinweise auf tarifvertragliche Abweichungen und spezielle Besonderheiten einzelner Branchen
enthalten.Der Autorist Privatdozent für Bürgerliches Recht Zivilverfahrensrecht Arbeits- und
Wirtschaftsrecht und als Rechtsanwalt tätig. Er forscht und lehrt seit vielen Jahren an der
Universität Leipzig zum Arbeitsrecht und ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum
Arbeitnehmerüberlassungsrecht.