Die sachliche Reichweite des neuen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) ist seit dessen Einführung
stark umstritten. Gerade die Abgrenzung zur kollektiven Finanzierung von allgemeiner
unternehmerischer Tätigkeit die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht dem KAGB unterfallen
soll fällt Regulierungsbehörden und Literatur nach wie vor schwer. Der Band unternimmt unter
Auswertung der Entstehungsgeschichte und Zielsetzung des KAGB sowie der zugrunde liegenden
AIFM-Richtlinie den Versuch hier erste Leitlinien für eine interessengerechte Abgrenzung zu
entwickeln. Als konkreten Anwendungsfall überträgt der Autor diese auf die sogenannten
Bürgerenergiegenossenschaften deren Einbeziehung in den Anwendungsbereich des neuen
Investmentrechts bereits im Gesetzgebungsverfahren heftig diskutiert wurde. Hier zeigt sich
zudem ein gesetzgeberischer Zielkonflikt zwischen Kapitalmarktregulierung
Genossenschaftsprivileg und Energiewende.