Die Europäische Kommission führt seit einigen Jahren mehrere Kartellverfahren gegen den
Suchmaschinenbetreiber Google. Ziel ist es den Umfang der Marktmacht des Unternehmens zu
beleuchten und einen etwaigen Marktmachtmissbrauch zu sanktionieren. Abseits dessen fehlt es
jedoch an einer umfangreichen Untersuchung ob der Wettbewerb im Suchmaschinensektor nicht
womöglich dadurch gefördert werden kann dass den Wettbewerbern von Google Zugang zu den
Algorithmen und Datensätzen der Google-Suchmaschine eingeräumt wird.Die Arbeit verknüpft
Aspekte der Informatik der Internetökonomie sowie des Medienkartellrechts und widmet sich im
Lichte des Missbrauchsverbots des Art. 102 AEUV eben jener Frage inwieweit im
Suchmaschinensektor Wettbewerber Zugang zu den Algorithmen und Datensätzen des
Marktbeherrschers Google erhalten sollten. Dabei gelangt sie unter kritischer Würdigung der
Essential-Facilities-Doktrin und vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsprechung zu einer
eigenständigen Dogmatik des Marktmachtmissbrauchs durch absolute Geschäftsverweigerung.