Auf der Grundlage der Systemtheorie hat Gunther Teubner eine soziologisch informierte Rechts-
und Verfassungstheorie entwickelt die nicht vom souveränen Staat sondern von der funktional
differenzierten Gesellschaft ausgeht. Anders als die überkommene Staatsrechtslehre annimmt
kann es Recht und Verfassung danach auch ohne Staat geben: einerseits in transnationalen
Politikprozessen andererseits in den privaten Bereichen der Weltgesellschaft. Die Suche nach
Einheit und Hierarchie des Rechts mag unter diesen Umständen vergeblich sein. Eine Vernetzung
der verschiedenen staatlichen und nicht-staatlichen Verfassungsfragmente kann Teubner zufolge
aber durch ein neuartiges Kollisionsrecht nach dem Vorbild des Internationalen Privatrechts
gelingen. Mit Beiträgen vonIno Augsberg Anna Beckers Gralf-Peter Calliess Pasquale Femia
Karl-Heinz Ladeur Andreas Maurer Riccardo Prandini Ralf Seinecke Thomas Vesting Lars
Viellechner