Die Arbeit untersucht das für die Praxis bedeutsame und immer drängender werdende Problem der
fachrichterlichen Kompetenz zur Nichtanwendung unionsrechtswidriger Parlamentsgesetze. Nach
einer rechtsgeschichtlichen Einleitung und ausführlichen Darstellung der bisherigen
Rechtsprechungsentwicklung wird vor allem die Frage nach der Berechtigung und nach den Grenzen
des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs sowie des Effektivitätsgebots gestellt. Vor diesem
Hintergrund wird aufgezeigt dass das Grundgesetz ein umfassendes Verwerfungsmonopol des
Bundesverfassungsgerichts einfordert und dass das Unionsrecht dem nicht entgegensteht.
Abschließend schlägt die Arbeit ein praxistaugliches Verfahren in analoger Anwendung des Art.
100 Abs. 1 GG vor das sich reibungslos in das bereits bestehende und ausgeübte
Kooperationsverhältnis im europäischen Gerichtsverbund einfügen lässt.