Die Fragmentierung des Völkerrechts wirft die Frage auf wie sich das Internationale
Investitionsrecht zu anderen sachbezogenen Regelungsbereichen des Völkerrechts verhält. Vor
diesem Hintergrund analysiert die Untersuchung die Möglichkeiten auf Kohärenz zwischen
investitionsrechtlichen Normen und sonstigen Völkerrechtsnormen hinzuwirken. Dies geschieht aus
der Perspektive eines investitionsrechtlichen Rechtsanwenders sowohl für die Ebene der
Auslegung als auch des anwendbaren Rechts.