Muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber informieren? Wann wie und über welche Gegebenheiten?
Diese Fragen stellen sich Arbeitnehmer und -geber gleichermaßen. Der Arbeitnehmer kann von der
Anbahnung des Arbeitsverhältnisses bis über dessen Beendigung hinaus verpflichtet sein dem
Arbeitgeber auf Fragen zu antworten oder auch von sich aus Informationen zu offenbaren. Das
Bestehen der Informationspflichten ihr Inhalt und ihre Rechtsgrundlage sind umstritten soweit
nicht zu einzelnen Pflichten höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt.Die Untersuchung greift
den Diskussionsstand auf und berücksichtigt neuere gesetzlichen Regelungen und Wertungen ( 32
BDSG und Diskriminierungsverbote des AGG) die in den bisherigen Beiträgen nicht vollständig
erfasst wurden. Es werden Antworten auf die Frage nach den Informationspflichten des
Arbeitnehmers für alle Phasen des Arbeitsverhältnisses geboten. Theoretische Grundlagen und
konkrete Pflichten werden gleichermaßen berücksichtigt.