Im Zentrum dieser Arbeit stehen die Begriffe der Fremdheit Religion Kultur und Toleranz als
Gegenstände der rechtlichen Analyse des Umgangs mit dem Phänomen religiös-kultureller
Fremdheit. Fremdheit jedweder Art stellt seit jeher spätestens jedoch mit dem verstärkten
Auftauchen fremder Religionen allen voran die des Islam eine ebenso brisante wie umstrittene
Thematik dar. Sowohl die Flüchtlingswellen der letzten Jahre als auch religiöse Einzelphänomen
wie das muslimische Kopftuch machen die Art des Umgangs mit religiös-kultureller
Andersartigkeit wichtiger denn je. Die vorbehaltlose Ausgestaltung des Art. 4 I II GG sowie
ihr sehr enger Bezug zur Menschenwürde lässt die Religionsfreiheit bzw. ihre Gewährleistung zum
Dreh- und Angelpunkt des Schutzes besonders gefährdeter aber auch religiöser Minderheiten und
damit zur Nagelprobe für Toleranz werden. Die Arbeit erhebt weder den Anspruch noch verfolgt
sie das Ziel einer umfassenden Untersuchung des Phänomens der Fremdheit sondern liefert eine
Analyse des rechtlichen sowie in Ansätzen politischen Umgangs mit religiöser als auch
kulturell-religiöser Fremdheit im hoheitlichen Bereich. Was ist unter religiöser bzw.
kulturell-religiöser Fremdheit zu verstehen? Wie und wann reagierte das Recht historisch und
aktuell auf dieses Phänomen und wie sind die bisherigen Ansätze zur Objektivierung
höchstpersönlicher Glaubensfragen in den wichtigsten Leitentscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts zu bewerten? Ist eine staatliche Reaktion auf religiös-kulturelle
Fremde in Zeiten zunehmender religiöser weltanschaulicher sowie sozialer Pluralisierung und
tiefer demographischer Veränderungen überhaupt in den gewählten Formen angezeigt oder vielmehr
ein Umdenken der bisherigen Toleranzpraxis geboten? Der Schwerpunkt der Arbeit dreht sich im
Wesentlichen um diese Fragen und zeigt auf originelle Weise durch semantische
philosophisch-politologische sowie insbesondere rechtliche Zugänge zu der Thematik mögliche
Antworten sowie Bilanzen aus dem bisherigen Umgang mit Fremdheit in der Bundesrepublik
Deutschland auf.