Das Bundesverfassungsgericht hat durch seinen Beschluss vom 12. Juli 2017 zur Vereinbarkeit der
gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern die Grundkonzeption des
deutschen Kammerwesens in eindrucksvoller Art und Weise bestätigt. Dabei hat der Erste Senat
nicht nur die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt sondern auch wichtige Hinweise
für die Ausgestaltung des Wahlrechts und das Handeln der Kammern formuliert. Auf der Grundlage
dieser wegweisenden Entscheidung wurden für die dritte Auflage des Handbuchs des Kammerrechts
alle Beiträge überarbeitet und aktualisiert. Zudem wurde ein neuer Abschnitt zum Haushaltsrecht
ergänzt.