Die Frage nach der auf die Haftung des gesetzlichen Abschlussprüfers anwendbaren Rechtsordnung
hat aufgrund der erheblichen Unterschiede in der Ausgestaltung der Prüferhaftung in den
nationalen Rechtsordnungen und aufgrund häufig bestehender grenzüberschreitender Bezüge eine
große praktische Bedeutung. Vor dem Hintergrund der teilweisen Vereinheitlichung des
Internationalen Privatrechts (Rom I- und Rom II-Verordnung) bedarf es insoweit einer
einheitlichen europäischen Auslegung der relevanten Vorschriften. Diese Thematik wurde bislang
noch nicht wissenschaftlich aufgearbeitet.Das Werk analysiert die Qualifikation und die
Anknüpfung der Haftung des gesetzlichen Abschlussprüfers gegenüber der geprüften Gesellschaft
sowie gegenüber prüfungsvertragsfremden Dritten. Hierbei werden die Schwächen der aktuellen
Regelungen des IPR herausgearbeitet und in der Praxis verwendbare Lösungsvorschläge erbracht.