Bei der Frage bezüglich des Markteintritts eines Generikums ist der Zeitpunkt zwischen
Original- und Generikaherstellern häufig strittig da dem Markteintritt Patente des
Originalpräparats entgegenstehen. In diesem Konflikt wurden nicht selten Vergleiche geschlossen
die einen Vermögenstransfer des Originalherstellers an den Generikahersteller enthielten. Im
Gegenzug versicherte der Generikahersteller einen verspäteten Markteintritt. Diese Vergleiche
nennt man Pay-for-Delay-Vereinbarungen.Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser
Vergleiche mit dem europäischen Kartellrecht. Ausgangspunkt ist dabei die Rechtsprechung in den
USA die eine weit längere Historie aufzuweisen hat als das innerhalb der EU seit der ersten
Kommissionsentscheidung im Jahr 2013 der Fall ist. Diese kurze Zeitspanne hat Wesentliches
bisher offen gelassen. So ist etwa eine klare Abgrenzung zwischen rechtmäßigem Vergleich und
wettbewerbsbeschränkender Pay-for-Delay-Vereinbarung noch nicht erfolgt.