In der über 200-jährigen Kodifikationsgeschichte des Aktienrechts hat sich das
Beurkundungserfordernis für Gründungssatzungen von Aktiengesellschaften bis heute als eine der
ältesten Vorschriften des deutschen Aktienrechts erhalten. Die Arbeit untersucht Entstehung
Herkunft und wissenschaftliche und praktische Handhabung derjenigen Normen die eine notarielle
Beurkundung der Satzung bei Gründung einer AG sowie von Beschlüssen der Hauptversammlung auf
dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland forder(te)n. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf
bislang kaum bzw. unbekannte historische Aktiengesetze und Aktiengesetzentwürfe und tilgt so
verschiedene weiße Flecke auf der Landkarte der Aktienrechtsgeschichte. Die vorgenommene
historische Betrachtung liefert neue Erkenntnisse über diesbezügliche Formzwecke die
Rechtsfolgen von Satzungsbeurkundungsmängeln sowie die Protokollierung sog. gemischter
Hauptversammlungen - mithin über die Verselbstständigung von Formvorschriften im Laufe der
Zeit.