Rechtstheorie wird oft als analytische Nebendisziplin der Rechtsphilosophie beschrieben. Die
aktuelle Rechtstheorie hat sich von diesem historisch begründeten Ausgangspunkt jedoch gelöst
und bedarf daher der wissenschaftstheoretischen Neuverortung. Marietta Auer argumentiert dass
die aktuelle Rechtstheorie als fachübergreifende Ressource multidisziplinärer Erneuerung der
Rechtswissenschaft anhand geistes- sozial- und naturwissenschaftlicher Methoden und
Erkenntnisse fungiert die weit über die analytische Rechtsphilosophie hinausweisen aber
dennoch auf philosophische Grundlagen angewiesen bleiben. Rechtstheorie lässt sich daher als
philosophische Theorie multidisziplinärer Rechtswissenschaft definieren. Marietta Auer lehrt
Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie in Gießen. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im
Bereich der Ideengeschichte des Privatrechts der interdisziplinären Privatrechtstheorie des
Europäischen Privatrechts sowie der vergleichenden Privatrechtsdogmatik.