Die Arbeit hinterfragt die bisherigen Gestaltungsmöglichkeiten zu einer einheitlichen Geltung
von Tarifverträgen über Unternehmensgrenzen hinweg nämlich auf Ebene des Konzerns. Dabei
untersucht sie wie tarifrechtliche Geltungsfragen mit der Rechtsfigur des Konzerns verknüpft
werden können und beleuchtet dabei den Schnittstellenbereich zwischen Arbeits- Tarif und
Gesellschaftsrecht. Gerade für Unternehmensverbände kann die einheitliche
Tarifvertragsgestaltung eine Vielzahl von Synergien heben und dazu dienen eine einheitliche
Beschäftigungspolitik zu etablieren. Der Autor untersucht neue Möglichkeiten eine
rechtssichere Gestaltung von konzernweit geltenden Tarifregelungen zu ermöglichen und diese
auch für die Zukunft gestaltbar bleibt.