Die Datenverarbeitung durch Verwaltungsbehördenwird durch die DS-GVO und deren
Schwesterrichtlinie für die Sicherheitsverwaltung sowie das neue deutsche Ausführungsrecht
(BDSG und entstehende neue LDSGe) auf ganz neue Grundlagen gestellt. Dabei zeigen sich
erwartungsgemäß viele Unterschiede zur Datenverarbeitung der Privatwirtschaft.Das neue
Handbuchführt rechtssicher durch die zahlreichen neuen Besonderheiten im Verwaltungsbereich.
Die Darstellung ist konsequent auf die aktuelle Rechtslage und die Perspektive eines
Behördenjustiziariats oder behördlichen Datenschutzbeauftragten abgestellt. Probleme der
PraxisNicht die abstrakten Rechtsakte sondern die Problemkomplexe die sich für die praktische
Verwaltungstätigkeit ergeben stehen im Fokus. Gedacht wird von der Sanktion her: Was droht
alles wenn die Vorschriften über den Datenschutz nicht eingehalten werden? So werden die neuen
Verarbeitungsbefugnisse und von Amts wegen zu erfüllenden Datenschutzpflichten behandelt. Zur
Sprache kommen genauso die beiden Außenverhältnisse zum Bürger als Betroffenem und zum Bundes-
bzw. Landesdatenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde jeweils materiellrechtlich und für
eine mögliche Prozesssituation.SchwerpunkteBefugnisse zur Datenverarbeitung nach neuem Recht
(insbesondere: Nutzung vorhandener Daten für andere Zwecke automatisierte Entscheidungen)
verwaltungs- zivil- und strafrechtliche Folgen von Datenschutzverstößen (z.B. Meldepflichten
Aufsichtsmaßnahmen Schadensersatz) Umgang mit einem Widerspruch von Betroffenen Ansprüche und
Rechtsschutz der Betroffenen von Amts wegen zu erfüllende Datenschutzpflichten spezifische
organisatorische Anforderungen an Verwaltungsbehörden (insbesondere bei Bestellung eines
Datenschutzbeauftragten Nachweisung der Datenschutz-Compliance Führung eines
Verarbeitungsverzeichnisses Folgenabschätzung vor riskanten Verarbeitungen Einsatz von
Auftragsverarbeitung Outsourcing) Rechtsschutz der Verwaltungsbehörden gegen Maßnahmen der
Aufsichtsbehörde.Besonders praxisnahDas neue Handbuch analysiert die Probleme der Bundes- und
Landesverwaltung und nimmt abweichende Regelungen der Landesdatenschutzgesetze mit in den
Blick. Fragen des persönlichen sachlichen und räumlichen Anwendungsbereichs werden auch im
Hinblick auf kommunale und funktionale Selbstverwaltungsträger öffentliche Unternehmen und
Hochschulen verständlich gelöst.ZielgruppenRechtsabteilungen und Datenschutzbeauftragte aller
Behörden - neben staatlichen insbesondereKreis- und Gemeinde- Hochschul- und
Kammerverwaltungen Anwaltschaft Verwaltungsgerichte und Verwaltungsrechtswissenschaft.