Soziale Kranken- und Pflegeversicherungen müssen sich als Partner kommunaler Daseinsvorsorge
verstehen lernen. Es geht um die subjektive Akzeptanz einer objektiven Pflicht: zu investieren
in lokale Strukturen der Sozialraumbildung um dazu beizutragen die Menschen zur teilhabenden
Selbstbestimmung zu befähigen. Dies wird im Lichte der Vulnerabilität des homo patiens im
Lichte des Verfassungs- und Sozialrechts begründet.