Jede siebte Ehe weist Auslandsbezüge auf - keine Angst vor Auslandsmandaten!Nicht nur die
tatsächlichen Verhältnisse haben sich gewandelt etwa durch die starke Migration nach
Deutschland. Auch die Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene sowie die
Rechtsprechung von EuGH und BGH bringen im internationalen Familienrecht viele Neuerungen. Es
wird für Anwälte und Notare immer wichtiger in Fällen mit Auslandsberührung rechtssicher
beraten und beurkunden zu können. Die Neuauflage des bewährten Praktikerhandbuchs leitet an und
nimmt insbesondere die beiden neuen europäischen Güterrechtsverordnungen in den Blick.