Angesichts der Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen in multinationalen Unternehmen wird der
Ruf nach einer Haftung des westlichen Unternehmens immer lauter. Die Frage ob eine derartige
Haftung bereits de lege lata besteht wird regelmäßig nur fragmentarisch beantwortet. Diese
Lücke schließt die Autorin mit ihrer Abhandlung zur Haftung multinationaler Konzerne für
Menschenrechtsverletzungen. Die Autorin beschränkt sich dabei nicht auf die Außenhaftung der
Muttergesellschaft sondern untersucht ebenfalls ob den Vorstand eine konzernübergreifende
Compliance-Pflicht trifft um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.Während in Deutschland
die ausdrückliche Normierung einer derartigen Sorgfaltspflicht zwar angedacht wurde aber noch
nicht umgesetzt wurde hat der französische Gesetzgeber bereits eine menschenrechtliche
Überwachungspflicht geschaffen. Anhand dieses Gesetzes untersucht die Autorin wie de lege
ferenda eine Verantwortung multinationaler Unternehmen ausgestaltet werden könnte.