Der Straftatbestand des Kapitalanlagebetruges ( 264a StGB) ist sowohl im Wirtschaftsstrafrecht
als auch im Zivilrecht eine praktisch bedeutsame Vorschrift. Die Arbeit beschäftigt sich mit
der Frage welche Prospektfehler die im Zivilrecht einen Schadensersatzanspruch begründen
auch zu einer Strafbarkeit wegen Kapitalanlagebetrugs führen können. Es wird dargelegt dass
ein identisches Verständnis der haftungs- bzw. strafbarkeitsbegründenden Umstände im Zivil- und
Strafrecht mit der im Strafrecht geltenden strikten Gesetzesbindung nicht vereinbar ist.
Methodisch knüpft die Arbeit an die nach wie vor nicht abschließend geklärte Frage nach der
Grenze zulässiger Auslegung an und beschäftigt sich intensiv mit dem Verständnis des Verbotes
strafbarkeitsbegründender bzw. erhöhender Analogien. Im Ergebnis verdeutlicht die Arbeit dass
ein im Vergleich zur zivilrechtlichen Prospekthaftung engerer Anwendungsbereich des 264a StGB
aus strafrechtlicher Perspektive auch normativ plausibel ist.