Kreativunternehmen haben einen erheblichen Finanzierungsbedarf können aber selten hinreichend
werthaltige körperliche Gegenstände als Sicherheit anbieten. In der Informationsgesellschaft
besteht deshalb ein wachsendes Bedürfnis Immaterialgüterrechte wie das Urheberrecht zur
Kreditbesicherung einzusetzen.Die das Urheberrecht prägende besondere Verwobenheit von
Vermögens- und Persönlichkeitsrecht führt bei seinem Einsatz als Kreditsicherheit allerdings zu
beträchtlichen Schwierigkeiten. So geraten Rechtsinstitute wie Zustimmungserfordernis
Rückrufsrecht und Zweckübertragungslehre zwangsläufig in Konflikt mit den Interessen des
Sicherungsnehmers.Die Arbeit versucht die Auslegungsgrenzen dieser urheberschützenden
Vorschriften auszuloten und unterbreitet Vorschläge für die Vertragsgestaltung. Sie zeigt auf
dass die Kreditbesicherung mittels urheberrechtlicher Nutzungsrechte möglich ist aber sowohl
dem Urheber als auch dem Sicherungsnehmer große Zugeständnisse abverlangt.