Das neue rheinland-pfälzische Landesdatenschutzgesetz wirft viele praktische Anwendungsfragen
auf. Der Handkommentar ermöglicht eine rechtssichere Handhabung der Vorschriften. Schwerpunkte
liegen auf den Unterschieden zwischen neuem und altem LDSG den Spielräumen die die DS-GVO den
operativen Landesvorschriften lässt der Auslegung der besonderen Regelungen des LDSG.
Verständlich in der Darstellung: paragrafengenaue Gegenüberstellung LDSG neu alt durchgängige
Quervergleiche DS-GVO Bundes- wie Landes-DSG europarechtsorientierte Gesamtdarstellung der
geltenden Regeln typische Querbezüge zu Fachgesetzen des Landes und auch den LDSG anderer
Bundesländer.