Die Koordinierung konkurrierender Prospekthaftungsansprüche bereitet der Wissenschaft und
Rechtspraxis erhebliche Schwierigkeiten. Bereits auf Tatbestandsebene der spezialgesetzlichen
und allgemein-zivilrechtlichen Prospekthaftungsvorschriften existieren norminterne
Begründungsdefizite. Ein unkontrolliertes Zusammentreffen von geschriebenen Haftungsregeln und
richterrechtlicher Gestaltungsmacht begründet auf Konkurrenzebene die Gefahr dass
gesetzgeberische Wertungsentscheidungen derogiert werden. Die spezialgesetzlichen
Konkurrenzvorschriften sind Koordinationsinstrumente die nur einen Teil der
Konkurrenzproblematik erfassen. Besonders hinsichtlich einer Haftung sachkundiger Dritter
aufgrund eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte bedarf es aus konkurrenzrechtlicher Warte
der Entwicklung schutzsystematisch verträglicher Methoden um das System der Prospekthaftung
vor dem Hintergrund einer einheitlichen Zivilrechtsordnung wertungswiderspruchsfrei zu
gestalten.