Den ständigen Ausweitungen der Regeln zur Sicherungsverwahrung bereitete das
Bundesverfassungsgericht am 04.05.2011 ein Ende indem es sämtliche Vorschriften für
verfassungswidrig erklärte. Anlass waren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte deren Aussagen herangezogen wurden. Das Gericht füllte den bereits in seiner
vorigen Rechtsprechung eingeführten Begriff des Abstandsgebots mit Inhalt und bereitete so die
Grundlage für die zu schaffenden Neuregelungen. Ferner griff es den zuvor vom Gesetzgeber neu
eingeführten Begriff der psychischen Störung auf.Die Arbeit enthält eine kritische
Auseinandersetzung mit dem Urteil und fragt unter anderem danach ob die gebotene enge
Auslegung des Begriffs der psychischen Störung überhaupt erreicht werden kann. Die daraufhin
ergangenen Bundes- und Landesgesetze am Beispiel Schleswig-Holsteins werden dargestellt und
wegen der fehlenden Validität einer Prognose ein Reformvorschlag unterbreitet.