Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem XXII. Hauptgutachten Wettbewerb 2018 die gesetzlichen
Rahmenbedingungen an den digitalen Wandel anzupassen. Die Digitalisierung schreitet in vielen
Bereichen der Wirtschaft voran. Preise werden zunehmend auf Grundlage von Algorithmen gesetzt.
Streaming-Dienste und Videoportale schieben sich in der Zuschauergunst nach vorne und ersetzen
das klassische Fernsehen. Bei der Arzneimittelversorgung ergänzt der Online-Handel zunehmend
die Leistungen der niedergelassenen Apotheken. Den daraus resultierenden Strukturwandel gilt es
zum Wohle der Verbraucher zu gestalten mit fairen Regeln für die hergebrachten und die neuen
Anbieter. Weiterhin befasst sich die Monopolkommission mit der Konzentration und Verflechtung
von Großunternehmen sowie der Entwicklung von Marktmachtindikatoren. Auf der Grundlage einer
Analyse der nationalen und europäischen Kartellamtspraxis werden Handlungsempfehlungen an den
Gesetzgeber und die Kartellbehörden gemacht.