Jeder Staat kann in eine Notlage (Staatsnotstand) geraten in der er - durch Verhängung des
Ausnahmezustands - das Recht für eine gewisse Zeit suspendieren muss um mit aller Macht gegen
eine existentielle Bedrohung oder gar seine eigene Vernichtung anzugehen. Carl Schmitt hat
diesen Zustand als kommissarische Diktatur bezeichnet. Eine solche Lage tritt dann ein wenn
die von der Verfassung vorgegebene Ordnung in Gefahr ist zerstört oder zumindest grundlegend
beeinträchtigt zu werden.Seit der Veröffentlichung der 1. Auflage hat sich das Thema
Ausnahmezustand keineswegs erledigt. Vielmehr scheint sich eine neue Form des permanenten
Ausnahmezustandes (Agamben) etabliert zu haben. Dieser Entwicklung wird in den Beiträgen zur 2.
Auflage nachgegangen.Mit Beiträgen vonAndreas Anter Dirk Blasius Norbert Campagna Verena
Frick Oliver Hidalgo Jochen Kleinschmidt Christian Kreuder-Sonnen Matthias Lemke Reinhard
Mehring Pedro Hermilio Villas Bôas Castelo Branco Stefano Saracino und Rüdiger Voigt.