Die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen durch Dritte ist für das Arbeitsrecht Normalität. Neben
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie Akteuren der Betriebsverfassung spielen auch
andere Verbände eine Rolle. Insbesondere Sportverbände und Verbände für weitere Berufe wollen
das Rechte- und Pflichtengefüge bestimmter Arbeitsverhältnisse durch umfangreiche
Verbandsordnungen beeinflussen. Anders als im Tarifvertrags- oder Betriebsverfassungsrecht
existieren aber keine gesetzlichen Vorgaben für eine etwaige Bindung an solche Ordnungen. Vor
diesem Hintergrund geht die Verfasserin der Frage nach unter welchen Voraussetzungen und mit
welcher Wirkung eine Bindung der Arbeitsvertragsparteien an arbeitsrechtliche
Verbandsordnungsinhalte vorstellbar ist. In diesem Zusammenhang wird auch die Problematik der
Verbandsstrafen sowie der Schiedsgerichtsbarkeit untersucht.