Im Zuge der Digitalisierung hat der Einsatz automatisierter Systeme bei der Anlageberatung und
Vermögensverwaltung sog. Robo Advice an Beliebtheit gewonnen. Mit dieser Beratungsform geht
ein Paradigmenwechsel bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen einher da Anleger und
Anbieter ausschließlich digital und ohne Beteiligung menschlicher Berater interagieren. Im
ersten Teil der Arbeit werden die verschiedenen Ausprägungen von Robo Advice dargestellt und
kategorisiert. Auf dieser Grundlage wird die Dienstleistung im zweiten Teil aufsichtsrechtlich
qualifiziert und die Erlaubnispflichtigkeit erörtert. Im dritten Teil werden die einzelnen
Verhaltens- und Organisationspflichten aufgezeigt. Dabei wird untersucht inwieweit die
allgemeinen aufsichtsrechtlichen Vorgaben den Besonderheiten der digitalen Anlageberatung und
Vermögensverwaltung gerecht werden. Wo die herkömmlichen Gesetze an ihre Grenzen stoßen werden
im letzten Teil Regelungsvorschläge de lege ferenda erarbeitet.