Mit Mission und Impact Investing (zweck- und wirkungsorientiertem Investieren) können
Stiftungen auch in Niedrigzinsphasen gemeinnützige Zwecke wirkungsvoll fördern. Die
Zulässigkeit dieser Investments hängt jedoch insbesondere vom Investitionsempfänger und der Art
des verwendeten Vermögens ab. Die Zulässigkeitsprüfung erfolgt vor dem Hintergrund des
Stiftungsrechts und bei gemeinnützigen Stiftungen ebenfalls unter Berücksichtigung des
Steuerrechts. Ferner ist für jedes Investment eine Wirtschaftlichkeitsprüfung auch auf
Grundlage des verfolgten Zweckes durchzuführen. Trotz dieser Vorgaben können Stiftungen
zulässige Mission und Impact Investments tätigen. Somit können Stiftungen selbst mit geringen
Erträgen ihre Zwecke verwirklichen und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.