Von dem Blick in Entwurfsdokumente Berichte und Protokolle aus dem Gesetzgebungsverfahren
verspricht sich die Rechtsanwendung in schwierigen Auslegungsfragen zu erfahren was der
Gesetzgeber mit einer Formulierung im Gesetz gewollt hat. Nicht selten konkurrieren in der
Praxis aber verschiedene Auswertungen der Materialien miteinander - und erstaunlicherweise
fehlt sowohl den Fachgerichten als auch dem Bundesverfassungsgericht ein genereller Maßstab
welche Nachweise einen Willen des Gesetzgebers schließlich sättigen können. Unter Rückgriff auf
neue Erkenntnisse der Sozialphilosophie und der Politikwissenschaft lässt sich aber eine
sinnvolle Vorstellung von einem Willen des Gesetzgebers finden. Die Arbeit zeigt dessen
Erklärungswert und Grenzen. Der Wille des Gesetzgebers wirkt als ein Schlüsselbegriff anhand
dessen sich die Aussagen in den Gesetzesmaterialien gewichten und einordnen lassen. Die Arbeit
entwickelt so eine Mikro-Methodik für den Umgang mit Gesetzesmaterialien.