Die Arbeit untersucht das gebräuchliche Argumentationsmuster eines Eingriffs in die
Mitgliedschaft. Rechtsprechung und Literatur versuchen aus einem Eingriff in die
Mitgliedschaft konkrete ungeschriebene Rechtsfolgen wie etwa eine materielle
Beschlusskontrolle und ungeschriebene Hauptversammlungskompetenzen im Aktienrecht oder die
sogenannte Kernbereichslehre abzuleiten. Diese Argumentation setzt voraus dass Gesetzgeber und
Gesellschaftsvertragsparteien durch unvollkommene Gesetzes- Vertragsregelungen in die
Mitgliedschaft eingreifen können. Dem steht entgegen dass die Mitgliedschaft auch als
subjektives Recht von Gesetz und Gesellschaftsvertrag erst inhaltlich ausgeprägt wird. In
Anlehnung an die bekannte Dogmatik normgeprägter Grundrechte ist die Mitgliedschaft ein
normgeprägtes subjektives Recht. Damit erweist sich ein zentrales gesellschaftsrechtliches
Argumentationsmuster als plakative Fehlvorstellung deren methodische Auswirkungen im Einzelnen
untersucht werden.