Mit der Veränderung der Arbeitswelt haben auch Arbeitskämpfe neue Formen angenommen. Längst ist
der Streik nicht mehr das einzig zulässige Arbeitskampfmittel. Wie verhält sich aber das
Strafrecht zu modernen Arbeitskampfmitteln welche die Rechte des Arbeitgebers stärker
beschneiden als die bloße Arbeitsniederlegung? Lässt sich Strafnormen eine Grenze der
Arbeitskampffreiheit gem. Art. 9 Abs. 3 GG entnehmen? Zur Beantwortung dieser Frage wirft die
Autorin zunächst einen Blick auf die Entwicklung der Arbeitskampffreiheit. Im Anschluss
erörtert sie allgemein das Verhältnis von Grundrechten und Strafgesetzen. Anhand der Ergebnisse
aus dem allgemeinen Teil stellt die Autorin im besonderen Teil die Strafbarkeit verschiedener
Arbeitskampfmaßnahmen wie des Flashmobs einer Betriebsblockade und eines DDoS-Angriffs dar.
Die Analyse ergibt dass nicht das Strafrecht Grenze des Arbeitskampfrechts ist sondern
umgekehrt das Arbeitskampfrecht die Auslegung und Anwendung von Strafgesetzen beeinflusst.