Das nordrhein-westfälische Landesdatenschutzgesetzist wesentlich geprägt von der DS-GVO und der
Umsetzung der JI-RL. Die Abweichungen zum bisherigen LDSG sind erheblich vieles ist
umstritten. Der neue Kommentarerleichtert das Verständnis und schafft Struktur indem erdie
parallelen Vorschriften der DS-GVO und des BDSG stets berücksichtigtdie landesrechtliche
Umsetzung der JI-RL auch in ihren Parallelen zur DS-GVO aufgreiftdie Unterschiede zwischen
neuem und altem LDSG deutlich macht unddie Spielräume herausarbeitet die die DS-GVO und die
JI-RL den operativen Landesvorschriften lässt. Für die Anwendungspraxissind konkrete Beispiele
aus der Landesverwaltung einbezogen.