Anliegen des im ersten Halbjahr 2019 gegründeten Instituts für faire Schadensregulierung ist es
auszuloten was es im Detail bedeutet dass der Schädiger bzw. die hinter ihm stehende
Haftpflichtversicherung die im Gesetz vorgesehene Einbuße des Anspruchstellers auszugleichen
hat. Die erste Fortbildungsveranstaltung in Berlin (7. und 8.11.2019) setzt sich zum Ziel alle
an der Regulierung von Personenschäden Beteiligten auf den neuesten Stand zu bringen und die
Überzeugungskraft der gegenläufigen Argumente zu hinterfragen. Behandelt werden dabei aktuelle
Themen wie der zulässige Einsatz darauf spezialisierter Dienstleister durch die
Haftpflichtversicherer zur Auswertung von Belegforderungen und Datenerhebungen sowie die
Beweislast im Haftpflichtprozess. Zu vier Kerngebieten erfolgt ein Überblick über die
Rechtsprechung des letzten halben Jahres.