Kein Lebensmittelrecht kann gewährleisten dass ausschließlich sichere Lebensmittel in den
Verkehr gelangen. Gleichwohl werden regelmäßig nach jedem Lebensmittelskandal Forderungen laut
die unter Berufung auf die Verfassung auf eine Verschärfung des Systems drängen. Aus einer
dogmatisch genauen Bestimmung der verfassungs- unions- und völkerrechtlichen Vorgaben
entwickelt der Autor zu welchem Ordnungsrahmen diese Orientierungen das Gesamtsystem der
Lebensmittelsicherheit verpflichten. Ausgehend davon und anhand der konzeptionellen Grundlagen
im Übergang von der Gefahrenabwehr zur Risikovorsorge analysiert der Verfasser die staatlichen
Kontroll- und Durchsetzungsinstrumente durch welche sich die Gewährleistung sicherer
Lebensmittel vollzieht. Die Arbeit zeigt auf dass das (europäische) Lebensmittelrecht in
seiner Gesamtheit ein durchaus leistungsfähiges Risikomanagement sicherstellt und leistet so
einen wesentlichen Beitrag um die verfassungsrechtlich begründete Diskussion umschärfere
Kontrollen zu versachlichen.