Die Arbeit stellt eine umfassende Analyse des nationalen Kollisions- und materiellen
Gesellschaftsrechts für die Wahl des Sitzes typenvermischter Personengesellschaften unter
Berücksichtigung der Niederlassungsfreiheit von Anteilsinhabern und Leitungspersonen dar. Sie
prüft an diesem Maßstab die rechtliche Zulässigkeit der Verwaltungssitzwahl im EU-Ausland die
bei einer deutschen (z. B. GmbH) oder EU-ausländischen (z. B. S.à.r.l.) Kapitalgesellschaft &
Co. KG in der Praxis beliebt ist. Die Frage ist bereits für reine Personengesellschaften
umstritten nach bislang h.M. gilt als Sitz von Personengesellschaften der Verwaltungssitz der
nicht im Ausland liegen darf. Gerade bei einer Kapitalgesellschaft & Co. KG spitzt sich die
Problematik aber zu: Denn deren Verwaltungssitz entspricht regelmäßig dem der
Kapitalgesellschaft liegt bei einer EU-ausländischen typischerweise im Ausland und sollte
durch das MoMiG 2008 auch von deutschen Kapitalgesellschaften im Ausland gewählt werden dürfen.