Trotz gesetzgeberischer Bemühungen sind im öffentlichen Dienst weiterhin
Gleichstellungsdefizite zu erkennen. Diese aufgreifend wendet die Autorin das Verbot der
mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung in abstrakten Testfällen an.Auch 45 Jahre nach ihrer
erstmaligen Anwendung durch den Europäischen Gerichtshof wirft die Rechtsfigur der mittelbaren
Diskriminierung vielfältige praxisrelevante Fragestellungen auf. Die Autorin untersucht diese
und präzisiert auf Basis einer Rechtsquellenanalyse das Verbot der mittelbaren
Geschlechtsdiskriminierung für den öffentlichen Dienst. Anhand der exemplarischen Untersuchung
von Rechtsnormen aus den Beschäftigungsbereichen Schule und Wissenschaft zeigt die Autorin
durch Recht gesetzte Ursachen geschlechtsspezifischer Benachteiligung auf und hinterfragt deren
rechtliche Zulässigkeit. Besonders kritikwürdig erweisen sich dabei die Beschäftigungs- und
Entgeltbedingungen der hessischen Grundschullehrkräfte.