Russland - ein unsicherer Drittstaat? Mangels positiver Angemessenheitsentscheidung der
Europäischen Kommission gilt Russland aus europäischer Sicht derzeit als unsicherer Drittstaat
mit der Folge dass personenbezogene Daten aus der Europäischen Union nur mit zusätzlichen
Garantien nach Russland übermittelt werden dürfen. Dabei verfügt Russland über ein
Datenschutzgesetz das viele Parallelen zur ehemals geltenden EU Datenschutz-Richtlinie
aufweist. Die Arbeit untersucht vor diesem Hintergrund welche Kriterien über die
Angemessenheit des Datenschutzniveaus eines Drittstaats entscheiden analysiert die Rechtslage
in Russland einschließlich der bestehenden Rechtsprechung und Behördenpraxis und stellt
mögliche Lösungsansätze vor die zu einer Weiterentwicklung und Annäherung des russischen
Datenschutzrechts an das Europäische Datenschutzniveau beitragen könnten.Die Autorin ist
Rechtsanwältin im Bereich IP IT in Düsseldorf und spezialisiert auf den Bereich Datenschutz.