Stimmrechtsberater nehmen in der gelebten Corporate Governance börsennotierter
Aktiengesellschaften mit ihren Vorschlägen an die Aktionäre wie diese ihre Stimmrechte auf der
Hauptversammlung ausüben sollen eine zunehmend bedeutende Rolle ein. Bislang normativ nicht
erfasst ist nunmehr durch die zweite EU-Aktionärsrechterichtlinie vom Mai 2017 die erstmalige
Regulierung der Stimmrechtsberater erfolgt. Die Umsetzung der statuierten Transparenzpflichten
hat das ARUG II in den134a 134d AktG verortet. Die Arbeit befasst sich zum einen mit der
Umsetzungsgesetzgebung durch das ARUG II und legt dabei den Fokus auf die vielfältige Kritik am
Wirken der Stimmrechtsberater. Weiterhin wird ganz grundsätzlich der Frage nachgegangen ob und
wie sich der Einfluss der Stimmrechtsberater die aus dem monistischen System kommen in das
dualistische System der deutschen Aktiengesellschaft mit seinem eigenständigen
Überwachungsorgan Aufsichtsrat einpassen lässt.