Integration beherrscht nicht erst seit der sog. Flüchtlingskrise die öffentliche Debatte.
Hierbei steht die Frage im Raum wie die Integration einer sich kulturell zunehmend
pluralisierenden Gesellschaft strukturiert werden kann und welche Rolle das Recht bei dieser
Strukturierung spielen kann. Dabei reichen die Vorschläge innerhalb des
staatsrechtswissenschaftlichen Diskurses von einer deutschen Leitkultur bis hin zur Annahme
eines ungeschriebenen Staatszieles Integration wobei sich hierhinter wiederum ganz
unterschiedliche Konzepte verbergen. Was sich diesbezüglich dem Grundgesetz normativ entnehmen
lässt bleibt dabei oft vage. In dieser Situation legt Matthias Wagner mit seiner Arbeit einen
Vorschlag vor wie aus einer Gesamtdeutung integrationsrelevanter Normen des Grundgesetzes ein
Integrationskonzept und -auftrag gewonnen werden kann. Die aufgestellten Thesen werden und
sollen zum Widerspruch herausfordern versteht sich das Werk doch explizit als
Diskussionsbeitrag.