Die Arbeit stellt die erste umfassende Untersuchung der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015 2283
dar mit der das Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel im europäischen Binnenmarkt geregelt
wird. Neuartige Lebensmittel zeugen von der großen Innovationskraft des Lebensmittelsektors
häufig bringen sie aber unbekannte Gesundheitsrisiken mit sich. Unter Anwendung des
Vorsorgeprinzips sollen diese Risiken mittels eines zentralen europäischen Zulassungsverfahrens
kontrolliert werden. Im Mittelpunkt der Arbeit steht deshalb die Frage ob das allgemeine
europäische Verwaltungsverfahrensrecht die Risikokontrolle einerseits und die
Innovationsoffenheit der Rechtsordnung andererseits in einen verhältnismäßigen Ausgleich
bringen kann. Das Ergebnis ist ambivalent: Zwar bietet das europäische Verwaltungsrecht
ausreichend leistungsfähige Strukturen für die Risikokontrolle jedoch bleibt die Perspektive
der Innovationsoffenheit in der Unionsrechtsordnung strukturell unterentwickelt.