Ein entführtes Passagierflugzeug steuert auf einen hoch frequentierten Platz im öffentlichen
Raum zu. Darf der Staat die Maschine abschießen? Nach 9 11 stellt sich diese Frage nicht nur in
den USA. Während in der US-amerikanischen Rechtsordnung die Befugnis eines Abschusses nicht in
Frage gestellt wird entbrannte in der deutschen Rechtswissenschaft nicht erst seit dem Urteil
des BVerfG zu 14 Abs. 3 LuftSiG der einen Abschuss ausdrücklich erlaubte ein bitter geführter
Streit über die Grundwerte der deutschen Verfassungsordnung.Was bedeuten die geführten
Diskussionen für das jeweilige Verfassungsverständnis? Welche Wertungen sind damit verbunden
und warum wurde das Urteil zu 14 Abs. 3 LuftSiG so harsch kritisiert? Diesen Fragen nähert sich
die Dissertation durch eine Beleuchtung der im Recht verwobenen Souveränitätsverständnisse die
auch heute noch an die Oberfläche strömen wenn es um das Überleben des Staates geht.