Die Arbeit betrachtet die konkludente Willenserklärung im Spannungsfeld zwischen dem Ausdruck
rechtsgeschäftlicher Selbstbestimmung und reinem Billigkeitsinstrument. Anhand von Fallgruppen
werden die von der Rechtsprechung geforderten subjektiven und objektiven Anforderungen
schlüssiger Willenserklärungen herausgearbeitet und dogmatisch eingeordnet. Entgegen einer
zunehmenden Objektivierung der Rechtsgeschäftslehre setzt die Verfasserin als
Verpflichtungsgrund einer Primärverpflichtung den Willen bzw. das Erklärungsbewusstsein voraus.
Des Weiteren formuliert die Verfasserin Mindestanforderungen an die Ermittlung des
Rechtsfolgewillens um der zunehmenden Auflösung der Grenze zwischen erläuternder und
ergänzender Auslegung entgegenzuwirken.