Die Arbeit untersucht ob und inwieweit die deutsche Bundeswehr auch im Ausland an die
Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist und was sich insbesondere im Hinblick auf die
Notwendigkeit einer einfachgesetzlichen Grundlage aus einer solchen Bindung für Konsequenzen
ergeben. Während die notwendige Parlamentsbeteiligung für Auslandseinsätze der Bundeswehr heute
gesetzlich geregelt ist ist die Fragestellung nach den konkreten Befugnissen noch fern einer
abgeschlossenen Klärung. Die Frage danach ist besonders nach dem BND-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von höchster Aktualität.