Warum spielt für die entstehende Soziologie die Auseinandersetzung mit dem Recht eine zentrale
Rolle? Und warum ist dies heute nicht mehr der Fall? Die genealogische Untersuchung zeigt dass
der Grund hierfür in den gegenseitigen Bezugnahmen von Privatrechtswissenschaft und Soziologie
liegt. Denn die Art und Weise wie ausgehend vom 19. Jahrhundert angesichts konkreter
Problemlagen aus juristischer Perspektive das Recht als gesellschaftliches Phänomen adressiert
wird spiegelt sich in den frühen Soziologien von Émile Durkheim Ferdinand Tönnies und Max
Weber wider. Dies mündet in eine gegenseitige Abgrenzung die für die Zukunft Recht und
Soziologie in ein problematisches Verhältnis zueinander setzt.