Angesichts der hohen Bedeutung von Informationen für die Preisbildung am Kapitalmarkt ist die
zivilrechtliche Haftung für freiwillige Kapitalmarktkommunikation im deutschen Recht bislang
nur unzureichend geregelt. Abhilfe verspricht eine gesetzliche Neuregelung die sich einerseits
an der existierenden Kapitalmarktinformationshaftung orientiert andererseits aber auch die
Eigenheiten freiwilliger Kommunikation berücksichtigt. Das Werk unternimmt den Versuch eine
solche Neuregelung als Ergänzung zu den97 98 WpHG zu formulieren.