Nachdem das BVerfG59a 59e 59f BRAO bereits 2014 und 2016 für teilweise verfassungswidrig
erklärt hat und somit der seit Jahrzehnten andauernden Diskussion über interprofessionelle
Zusammenarbeit neuen Schwung verliehen hat steht nun der Gesetzgeber mit einer großen
BRAO-Reform in den Startlöchern um u.a. diese Vorschriften zu korrigieren. Die Arbeit widmet
sich diesem Teilaspekt des Reformvorhabens nämlich der Frage inwieweit der
Gesellschafterkreis anwaltlicher Berufsausübungsgesellschaften für bisher ausgegrenzte
Berufsgruppen geöffnet werden soll und wie im Hinblick auf die gesetzlich (noch) vorgegebenen
Strukturmehrheiten künftig verfahren werden sollte.