Mit den Neuerungen des 2. KostRÄG 2021 erfolgt - erstmals seit 2013 - eine Anpassung der
gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung durch lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren um 10
Prozent Anhebung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen Sonderanpassung der
Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten um zusätzliche 10 Prozent
strukturelle Änderungen.Nicht nur die Änderungen der Gebührentabelle sondern auch die
Neuerungen bei den einzelnen Gebührentatbeständen müssen zur Ausnutzung des Potentials der
Reform erkannt und im Tagesgeschäft der Vergütungsabrechnung richtig umgesetzt werden. Der
Einführungsband hilft mit einer umfangreichen Darstellung der reformierten Bereiche des RVG
die Struktur der Gesetzesänderungen zu erfassen und unterstützt mit einer Vielzahl von
vergleichenden Berechnungsbeispielen bei der Implementierung der neuen Abrechnungstatbestände
in der Kanzlei.